Allgemeine Verkaufsbedingungen

für den OMICRON Europäischen Webshop (B2B)

der
OMICRON electronics GmbH
Oberes Ried 1
6833 Klaus, Österreich
(nachfolgend „OMICRON“)

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Lieferungen, die über den europäischen Webshop von OMICRON abgeschlossen bzw. getätigt werden.

1.2 Der Webshop richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB (Österreich) sowie § 14 BGB (Deutschland), die in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handeln (nachfolgend „Kunde“). Mit Abgabe einer Bestellung bestätigt der Kunde seinen Unternehmerstatus.

1.3 Der Kunde hat eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID/VAT-ID) anzugeben. OMICRON ist berechtigt, diese (z.B. über das VIES-System) zu überprüfen und Bestellungen abzulehnen oder zu stornieren, sofern der Unternehmerstatus nicht ausreichend nachgewiesen werden kann.

1.4 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn OMICRON deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.5 Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung dieser Bedingungen.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Die Darstellung der Produkte im Webshop stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.

2.2 Mit Abgabe der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.

2.3 Eine automatisierte Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme dar.

2.4 Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Versendung der Ware zustande.

 

3. Preise und Steuern

3.1 Alle Preise verstehen sich netto in EUR, zuzüglich der jeweils anwendbaren gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich etwaiger Zölle oder sonstiger Abgaben im Bestimmungsland, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

3.2 Die Umsatzsteuer wird gemäß den anwendbaren österreichischen und unionsrechtlichen Vorschriften berechnet.

3.3 Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen kommt die Steuerbefreiung (Reverse-Charge-Verfahren) nur zur Anwendung, wenn:

  • eine gültige UID-Nummer vorliegt und

  • sämtliche gesetzlichen Nachweispflichten erfüllt sind.

3.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Umsatzsteuer im Bestimmungsland ordnungsgemäß im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens zu erklären und abzuführen.

3.5 OMICRON ist berechtigt, auf die vom Kunden gemachten Angaben zu vertrauen. Der Kunde hat OMICRON von sämtlichen Nachforderungen, Zinsen, Verwaltungsstrafen oder sonstigen Belastungen freizustellen, die auf unrichtige oder unvollständige steuerliche Angaben des Kunden zurückzuführen sind.

3.6 Versandkosten werden gesondert ausgewiesen.

 

4. Lieferung

4.1 Die Lieferung erfolgt DAP (Incoterms® 2020) an die vom Kunden angegebene Lieferadresse, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung der Incoterms® 2020 der ICC.

4.2 Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

4.3 Schadensersatzansprüche wegen Verzugs bestehen nur bei Verschulden von OMICRON im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

4.4 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

4.5 Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. OMICRON ist berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern.

 

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von OMICRON.

6. Untersuchungs- und Rügepflicht

6.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt gemäß § 377 UGB bzw. vergleichbaren handelsrechtlichen Bestimmungen zu untersuchen.

6.2 Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich anzuzeigen.

6.3 Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

6.4 Unterbleibt eine ordnungsgemäße Untersuchung oder Mängelanzeige, gelten die gesetzlichen Einschränkungen der Gewährleistungsrechte.

7. Gewährleistung

7.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt für B2B-Geschäfte 12 Monate ab Lieferung, sofern keine zwingend längere gesetzliche Frist gilt.

7.2 Bei berechtigten Mängeln leistet OMICRON nach eigener Wahl Verbesserung oder Austausch.

7.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder erfolgt sie nicht innerhalb angemessener Frist, kann der Kunde Preisminderung oder Vertragsauflösung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen verlangen.

7.4 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere:

  • normaler Verschleiß

  • unsachgemäße Installation oder Inbetriebnahme

  • eigenmächtige Änderungen

  • Nichtbeachtung von Bedienungsanleitungen

  • Verwendung außerhalb technischer Spezifikationen

  • äußere Einflüsse außerhalb des Einflussbereichs von OMICRON

7.5 Die Produkte sind ausschließlich für den professionellen Einsatz bestimmt. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher nationaler elektrischer und sicherheitstechnischer Vorschriften am Einsatzort.

8. Haftung

8.1 OMICRON haftet unbeschränkt bei:

  • Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

  • Personenschäden

  • Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz

8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet OMICRON nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

8.3 Die Gesamthaftung von OMICRON je Schadensfall und je Auftrag ist – außer in Fällen gemäß 8.1 – auf 100 % des Nettoauftragswertes der betroffenen Lieferung begrenzt.

8.4 Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

9. Reparaturen

9.1 Reparaturen erfolgen ausschließlich in Werken oder autorisierten Servicezentren von OMICRON.

9.2 Der Versand zur Reparatur erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.

9.3 Der Rückversand nach Reparatur erfolgt DAP (Incoterms® 2020). OMICRON trägt die Rücktransportkosten, jedoch keine darüberhinausgehende Haftung, soweit gesetzlich zulässig.


10. Geistiges Eigentum und Software

10.1 Sämtliche Schutzrechte verbleiben bei OMICRON.

10.2 Software wird als nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt.

10.3 Veränderungen, Reverse Engineering, Vervielfältigungen (außer Sicherungskopie) oder Weitergabe sind unzulässig, sofern nicht zwingendes Recht anderes bestimmt.

11. Rücksendungen

11.1 Rücksendungen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Genehmigung (RMA).

11.2 Nicht genehmigte Rücksendungen können zurückgewiesen werden.

11.3 Rückerstattungen erfolgen nach Prüfung der Ware. Versandkosten trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

12. Exportkontrolle und Sanktionen

12.1 Der Kunde hat sämtliche anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften der EU, der Vereinten Nationen sowie sonstiger relevanter Staaten einzuhalten.

12.2 Eine Lieferung steht unter dem Vorbehalt, dass keine exportrechtlichen Hindernisse bestehen.

12.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte nicht für verbotene militärische oder WMD-bezogene Zwecke zu verwenden.

12.4 Auf Verlangen sind Endverbleibserklärungen oder sonstige Nachweise vorzulegen.

12.5 Ein Verstoß stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar und berechtigt OMICRON zur außerordentlichen Kündigung.

13. Vertraulichkeit und Datenschutz

13.1 Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung nicht öffentlicher Informationen.

13.2 OMICRON verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

13.3 Eine Nutzung personenbezogener Daten zu Marketingzwecken erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

14. Höhere Gewalt und Selbstbelieferung

14.1 OMICRON haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund höherer Gewalt, insbesondere Lieferantenausfall trotz kongruenter Deckungsgeschäfte, Transportstörungen, Energieausfälle, Cyberangriffe oder behördliche Maßnahmen.

14.2 Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 90 Tage, sind beide Parteien berechtigt, vom betroffenen Vertrag zurückzutreten.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1 Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

15.2 Für Unternehmer ist ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz von OMICRON in Österreich. OMICRON ist berechtigt, alternativ am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Nebenabreden bestehen nicht.

16.2 Änderungen bedürfen der Schriftform.

16.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

16.4 OMICRON ist berechtigt, Verträge ganz oder teilweise auf verbundene Unternehmen zu übertragen.